Im Jahr 2019 arbeiteten in der Schweiz knapp Mio. 4.2 Vollbeschäftigte in rund 627’000 bei der suva versicherten Betrieben. Die suva registrierte im gleichen Jahr 831’000 anerkannte Unfälle, die insgesamt Kosten in der Höhe von rund Mio. CHF 5’000 verursachten. Die Branchen Hoch- und Tiefbau sowie «sonstiges Baugewerbe» umfassten 332’000 Vollbeschäftigte. Bei einem Bestand von fast 8 % und einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko lohnt es sich, die Vorschriften von Zeit zu Zeit genauer anzuschauen.
Die Bauarbeitenverordnung verlangt, dass «…Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufsunfällen und Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist.» Mit der Totalrevision, die per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, muss auch das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept dokumentiert werden.
Eine der wichtigsten Änderungen ist das Arbeiten auf Dächern. Mit verschiedenen Massnahmen sollen beispielsweise Abstürze an Dachrändern von mehr als 2 m verhindert werden. Auch beim Gerüstbau wurden genaue Parameter für den Absturzschutz definiert. So muss zum Beispiel die Höhe zwischen zwei Gerüstgängen mindestens 1.9 m messen.
Auch für das Arbeiten in Gräben, Schächten und Baugruben wurden die Anforderungen an die Sicherheit erhöht und die Verantwortlichkeiten definiert. Bei den Rückbau- und Abbrucharbeiten betreffen die Änderungen insbesondere die Melde- und Fortbildungspflicht im Zusammenhang mit der Asbestsanierung.
Obwohl einige Neuerungen für die Firmen höhere Kosten verursachen, muss es doch unser aller Ziel sein, unsere Mitarbeitenden und deren Gesundheit zu schützen. Unter diesem Link erfahren Sie mehr Datails zur aktualisierten Bauarbeitenverordnung.
Quellen:
suva, «Unfallstatistik 2021»
suva, «Bauarbeitenverordnung 2022: Das ist neu»
BfA, Beratungsstelle für Arbeitssicherheit, «Revision der Bauarbeitenverordnung 2022»